Bei Hackerangriffen kommt es sehr häufig auch vor, dass Vermögenswerte vom Unternehmen durch Kriminelle abgezogen werden. Dabei unterscheiden die Versicherungsbedingungen sehr genau zwischen Cyber-Diebstahl und Cyber-Betrug.
Bedingungsgemäß ist bereits der Cyber-Diebstahl sowie der Cyber-Betrug im Rahmen unserer Cyber-Versicherung für Jahresumsätze bis € 2,5 Mio mitversichert. Bei dieser Art des Vermögensschadens wird unmittelbar das vorhandene IT-System ausgespäht bzw. manipuliert.
Schadenbeispiele zum Cyber-Diebstahl:
- Kriminelle hacken sich ins IT-System des Unternehmens ein und überweisen sich selber Geld.
Schadenpotential: Geldabfluß
- Kriminelle hacken sich auf die Telefonanlage des Unternehmens und leiten die eigenen Anrufe von dort auf teure Servicenummern.
Schadenpotential: erhöhte Telefonrechnungen
- Kriminelle kontrollieren die Rechenleistung des IT-Systems und "schürfen" unbemerkt Kryptowährungen.
Schadenpotential: erhöhte Stromrechnungen und erhöhte Nutzungsentgelte des Rechenzentrums.
Bei einem Cyber-Betrug wird beispielsweise ein Mitarbeiter unmittelbar getäuscht und führt unmittelbar einen Vermögensschaden herbei. Dieser Art von Schadenfällen ist auch unter den Begriffen "Fake-President" oder CEO-Fraud bekannt.
Schadenbeispiele zum Cyber-Betrug:
- Kriminelle verschaffen sich Zugang beispielsweise zum Email-Account des Geschäftsführers und machen von dort aus einem Mitarbeiter in der Buchhaltung glaubhaft einen größeren Geldbetrag wegen eines geheimen und dringenden Geschäfts schnellstmöglich anzuweisen (Fake-President-Fall).
- Kriminelle haben Zugriff auf das IT-System und täuschen dadurch einen Mitarbeiter im Unternehmen, sodass dieser die Kontodaten vom Rechnungssteller derart ändert und die Summe an ein falsches Konto bezahlt (Lieferantenbetrugsfall).
Die Entschädigungsgrenze für den beitragsfrei mitversicherten Zusatzbaustein beträgt € 50.000 bis zum einem Jahresnettoumsatz von € 2,5 Mio..
Liegt ein höherer Jahresnettoumsatz bis € 10 Mio. vor, so kann dieser Baustein (Cyber-Crime) optional eingeschlossen werden. Hier beträgt dann die Entschädigungsgrenze € 100.000 für Cyber-Betrug bzw. € 250.000 für Cyber-Diebstahl.
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