Ein gute Cyber-Deckung sollte mindestens folgende kundenfreundliche Reglungen enthalten:
- Kombination aus Dritt-(Haftpflicht) und Eigenschäden
- Bei Betriebsunterbrechungsschäden gelten alle Umsätze (Online- und Offline-Umsätze) mitversichert.
- Es gilt die Definition der Primärdeckung. Das heißt die Cyber-Police leistet vorrangig und unabhängig von evtl. anderen bestehenden Versicherungen, die sich in Teilbereichen überschneiden können. Deshalb kein Kompetenzgerangel und ein schnelles reagieren ist dadurch gewährleistet.
- weitgehender Verzicht auf Sublimits. Der Versicherungsschutz soll nicht durch viele Sublimits (Unterversicherungssummen) eingeschränkt werden.
- Der Versicherer hat keine versteckte Obliegenheitspflichten für den Versicherungsnehmer in den Cyberbedingungen berücksichtigt, um im Schadensfall die Leistung zu verweigern (Thema: Erprobungsklausel und Stand der Technik Klausel)
- Weltweiter Versicherungsschutz incl. USA, das heißt keine Einschränkung des Geltungsbereichs nur auf bestimmte Länder
- Im Versicherungsfall gilt weder eine Beschränkung auf elektronischen noch auf personenbezogenen Daten (größtmögliche Definition des Versicherungsfalls)
- Mitversicherung von vertraglichen Haftungsansprüchen zusätzlich zu gesetzlichen Haftungsansprüchen.
- Für ungezielte Angriffe gilt kein Ausschlusstatbestand in den Versicherungsbedingungen.
- Experten-Team welche im Krisen- bzw. Schadenfall kompetente Unterstützung bieten.