Für die Cyber Versicherung gewährt die Versicherungsgesellschaft für das Unternehmen selbst wie auch für die mitversicherten Personen den gewünschten Versicherungsschutz. Dabei unterscheidet der Versicherer nicht, ob es sich um einen Cyber-Haftpflichtschaden gegenüber Dritten oder um einen Cyber-Eigenschaden handelt.
Die Cyber-Versicherung versichert alle Freiberufler, Selbständige oder Unternehmen unabhängig von Ihrer Gesellschaftsform (Einzelunternehmen, GmbH, AG, etc.).
Außerdem ist es für die Cyber-Risk-Versicherung wichtig, den versicherten Personenkreis sehr weit zu fassen, um im Schadenfall keine bösen Überraschungen zu erleben.
Mitversicherte Personen im Sinne der Versicherungsbedingungen sind:
- alle Mitglieder der Geschäftsführung des Unternehmens
- alle angestellten Mitarbeiter des Unternehmens
- alle in den Betrieb des Unternehmens eingegliederten Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen
- alle in den Betrieb des Unternehmens eingegliederten freien Mitarbeiter (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden
- alle rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften im Inland und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ohne weitere Nennung.
- alle rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften im übrigen Ausland, sofern diese im Versicherungsschein ausdrücklich genannt sind.